Fachanwalt für Steuerrecht München

 

Mit dem Nachweis der theoretischen Kenntnisse

(durch die GFS Lehrgänge in Berlin, Hamburg und München)

und dem Nachweis der praktischen Erfahrung gemäß der Fachanwaltsordnung vom 1. Januar 2008 haben Sie die Voraussetzungen, um bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer die Ernennung zum „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu beantragen.


Lassen Sie sich von uns beraten.